Wahrzeichen, Schutz- und Kennzeichen
Je nach Situation dient das Wahrzeichen als Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen oder als Kennzeichen von Organisationen, die zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gehören.
Insgesamt gibt es vier völkerrechtlich anerkannte Wahrzeichen. Diese Wahrzeichen symbolisieren Hoffnung und Menschlichkeit für alle Opfer von bewaffneten Konflikten und Katastrophen sowie für die Bedürftigsten einer Gesellschaft.
Die Wahrzeichen kennzeichnen zudem Menschen, Objekte und Orte, die durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützt sind, und stehen für die sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Die wichtigsten Vorschriften zur Verwendung des Wahrzeichens finden sich in den Genfer Abkommen vom 12. August 1949. Die Ausführungsbestimmungen zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds durch die Nationalen Gesellschaften – angenommen von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz (Wien 1965), revidiert vom Delegiertenrat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung (Budapest 1991) – präzisieren die verschiedenen Verwendungsarten des Wahrzeichens durch die Nationalen Gesellschaften und Mitglieder.
Rotes Kreuz
Das ursprüngliche Emblem, die Umkehrung der Schweizer Flagge, zu Ehren des Rotkreuz-Gründers Henry Dunant und seines Heimatlandes. 1864 wird dieses Zeichen in der Ersten Genfer Konvention von allen Vertragspartnern anerkannt.
Roter Halbmond
Im Russisch-Türkischen Krieg (1876) beschließt das Ottomanische Reich, einen roten Halbmond auf weißem Grund anstelle des roten Kreuzes zu verwenden. Die türkische Regierung war der Meinung, das rote Kreuz könnte das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen. 1929 wird das Zeichen in die damaligen Genfer Abkommen aufgenommen. Der Rote Halbmond wird heute von den nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprägten Länder genutzt.
Roter Löwe mit Roter Sonne
Vom Iran wird das Zeichen von 1924 bis 1980 unter der Herrschaft des Schahs in Anlehnung an die alte Flagge verwendet. Die formale Anerkennung erfolgte 1929 gleichzeitig mit dem Roten Halbmond. Obwohl er heute den Roten Halbmond verwendet, behält sich der Iran weiterhin das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit Roter Sonne vor.
Roter Kristall
Mit der Verabschiedung des III. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen im Dezember 2005 wird der Rote Kristall als zusätzliches Schutzzeichen etabliert. Dieses neue Zeichen, frei von jeglicher etwaigen kulturellen, religiösen oder politischen Assoziation, soll den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte, der Sanitätsdienste der Streitkräfte und des humanitären Hilfspersonals in Situationen ermöglichen, in denen das Rote Kreuz oder der Rote Halbmond keinen Respekt finden.
In ihrer Funktion als Schutzzeichen signalisieren die in den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen beschriebenen Wahrzeichen, welche Personen, Einrichtungen, Transportmittel und Materialien im Falle bewaffneter Konflikte durch das humanitäre Völkerrecht geschützt sind.